Heitzmann / Gesundheit & Soziales

Gestaltung & IT.
Für Ihre Einrichtung.

Websites, Marketing und IT, die zu Ihrer Einrichtung und Ihrem Arbeitsalltag passen.

Die Möglichkeiten entdecken
  • Pflege & Tagespflege
  • Therapie & Physio
  • Soziale Einrichtungen

Förderung / Pflegeeinrichtungen

Mehr Spielraum für Ihre Pflege-IT.

Für ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Bayern mit Zulassung nach § 72 SGB XI.

Pflegeversicherung und Freistaat können sich ergänzen: bis zu 80 % der anerkannten Kosten, einmalig maximal 24.000 Euro je Einrichtung – bei Bewilligung beider Programme.

Pflegeversicherung

Bis zu 40 %

Maximal 12.000 € · Antrag bis 31.12.2030

Bayern ergänzt

Bis zu 40 %

Maximal 12.000 € · Landesmittel bis 31.12.2027

Was passt?
Hardware, Software, IT-Sicherheit und WLAN mit Pflegebezug; auch Einrichtung und zugehörige Schulungen.
Wofür?
Pflegekräfte entlasten, Versorgung verbessern oder Pflegebedürftige stärker beteiligen.
Bayerischer Zuschuss
Pflegekassenbescheid nach dem 01.04.2025 und Beihilfeprüfung erforderlich. Bewilligung nur bei verfügbaren Landesmitteln.

Website, Logo und Marketing kalkulieren wir getrennt. Laufende Betriebs-, Wartungs- und Servicekosten sind nicht förderfähig.

Ich unterstütze Sie bei Bedarfsklärung, Angebot, Antragsunterlagen und technischer Umsetzung. Über die Förderung entscheiden Pflegekasse und Landesamt.

Vorhaben besprechen
Voraussetzungen & offizielle Quellen Stand 06.09.2026
Antrag & Nachweise
Der Antrag bei der zuständigen Pflegekasse ist vorab mit Kostenvoranschlag oder nach Umsetzung mit Rechnungen und Zahlungsbelegen möglich. Antrag und Anschaffung müssen spätestens bis 31.12.2030 erfolgen. Die Auszahlung setzt geprüfte Nachweise voraus.
Einmalige Obergrenzen
Bereits erhaltene Zuschüsse nach § 8 Abs. 8 SGB XI werden berücksichtigt. Mehrere Maßnahmen sind möglich, die Obergrenze gilt insgesamt je Einrichtung. Eigenmittel sind erforderlich.
Ergänzung in Bayern
Der Antrag beim Landesamt für Pflege baut auf dem Pflegekassenbescheid auf. Erforderlich ist unter anderem eine DAWI-De-minimis-Erklärung. Die Landesmittel sind bis 31.12.2027 befristet; auf den Landeszuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
Pflegebezug zählt
Allgemeine Werbung ist keine pauschal förderfähige Digitalisierung. Auch WLAN ausschließlich für Angehörige und Besuchende ist ausgeschlossen. Dieses Programm gilt nicht allgemein für Therapie- und Physiopraxen.

Gestaltung trifft Betrieb

Was nach außen wirkt.
Was dahinter funktioniert.

Ihre Einrichtung Menschen · Team · Alltag

Außenauftritt

Verständlich zeigen, was Sie leisten.

Eine Website muss zu Ihrer Einrichtung passen. Leistungen, Team, Standorte und Kontaktwege werden mit Gestaltung und Marketing verbunden – für Menschen, die Unterstützung suchen, und für zukünftige Mitarbeitende.

  • Website und Standortstruktur
  • Gestaltung und Werbemittel
  • Social Media und Mitarbeitergewinnung

Praxisbeispiel / Pflegedienst Kammerer

Ein Betrieb.
Viele Aufgaben.

pflegedienst-kammerer.deWebauftritt
Startseite von Pflegedienst Kammerer
Hauptauftritt und eigene StandortseitenWebsite öffnen

Marketing & Gestaltung

IT & Hardware

Webdesign

Projektentwicklung

Weitere Live-Websites aus der Zusammenarbeit 4 Websites

Für Ihren Betrieb

Wo kann ich
Sie unterstützen?

Für eine einzelne Praxis ebenso wie für mehrere Standorte. Wir setzen dort an, wo Sie gerade Unterstützung brauchen.

Website und Außenauftritt
Eine neue Website oder ein Relaunch mit klaren Leistungsseiten, Standorten und Kontaktwegen. Logo, Farben, Texte und Bilder ergeben einen einheitlichen Auftritt für Ihre Praxis oder Einrichtung.
Marketing und Mitarbeitergewinnung
Karriereseiten, Social-Media-Inhalte und Kampagnen für Ihre Region. Wir planen, welche Menschen Sie erreichen möchten, welche Inhalte dafür gebraucht werden und welches Budget zur Verfügung steht.
Hardware und Arbeitsplätze
Auswahl und Einrichtung von PCs, Laptops, mobilen Geräten, Druckern und Scannern. Vorhandene Geräte werden einbezogen und neue Anschaffungen nach dem tatsächlichen Bedarf geplant.
Netzwerk, E-Mail und Datensicherung
WLAN, Benutzerkonten, E-Mail und Microsoft 365 sowie Sicherungen mit Wiederherstellungsprüfung. Zugriffe und Zuständigkeiten werden passend zu Ihrem Team eingerichtet und dokumentiert.
Wartung und IT-Support
Updates, technische Website-Pflege und Unterstützung bei Störungen – per Fernwartung oder vor Ort in der Region. Leistungsumfang, Erreichbarkeit und laufende Kosten werden im Betreuungsangebot festgelegt.
Webtools und Automatisierungen
Individuelle Anwendungen für wiederkehrende Aufgaben: Anfragen strukturieren, Informationen zusammenführen oder Arbeitsschritte automatisieren. Wir beginnen beim tatsächlichen Ablauf und berücksichtigen vorhandene Fachsoftware, Zugriffsrechte und den Umgang mit sensiblen Daten.

Von der Aufgabe zur Lösung

  1. Bestand und Bedarf erfassen

    Wir sehen uns Ihren Webauftritt, die vorhandene Technik und Ihre Abläufe an. Daraus entsteht eine Übersicht: Was funktioniert, wo fehlt Unterstützung und welche Aufgaben haben Vorrang?

  2. Maßnahmen und Finanzierung planen

    Sie erhalten ein Angebot mit einmaligen und laufenden Kosten. Mögliche Fördermaßnahmen grenzen wir vom übrigen Vorhaben ab und stimmen die erforderlichen technischen Unterlagen ab.

  3. Umsetzen und betreuen

    Wir planen die Umstellung passend zum Betriebsablauf. Geräte, Zugänge und Zuständigkeiten werden dokumentiert; Ihr Team erhält eine Einweisung. Die laufende Betreuung richtet sich nach dem vereinbarten Umfang.

Fragen zur Zusammenarbeit

Gilt die Pflegeförderung auch für eine Physiopraxis oder soziale Einrichtung?

Die hier beschriebene Förderung nach § 8 Abs. 8 SGB XI setzt eine zugelassene Pflegeeinrichtung voraus. Eine Therapie- oder Physiopraxis ist allein durch ihre Tätigkeit im Gesundheitswesen nicht automatisch berechtigt. Für andere Einrichtungen prüfen wir passende Möglichkeiten gesondert.

Wird die gesamte IT zu 100 % gefördert?

Nein. Die genannten Zuschüsse beziehen sich auf anerkannte förderfähige Maßnahmen und sind begrenzt. Auch der bayerische Programmname „100 % WLAN-Strategie“ bedeutet keine Förderquote von 100 %. Website, Marketing und laufende Betreuung kalkulieren wir gesondert.

Muss der Förderantrag vor der Anschaffung gestellt werden?

Die Förderung nach § 8 Abs. 8 SGB XI kann grundsätzlich vor der Umsetzung mit einem Kostenvoranschlag oder danach mit Rechnungen und Zahlungsnachweisen beantragt werden. Wir empfehlen, Förderfähigkeit und Fristen vorher mit der zuständigen Pflegekasse zu klären. Für die bayerische Ergänzung wird deren Förderbescheid benötigt.

Müssen wir unsere gesamte IT austauschen?

Nein. Zuerst prüfen wir, welche Geräte, Anwendungen und Verträge bereits vorhanden sind. Sinnvolle Bestandssysteme bleiben Teil der Planung. Ersatz und Ergänzungen werden mit Ihnen abgestimmt.

Übernehmen Sie auch die laufende Betreuung?

Ja. Website-Pflege, Wartung und IT-Support können als laufende Betreuung vereinbart werden. Welche Leistungen enthalten sind, zu welchen Zeiten Unterstützung verfügbar ist und welche Kosten entstehen, steht im Angebot.

Was würde Ihren Alltag erleichtern?

Beschreiben Sie kurz Ihre Einrichtung und Ihr Vorhaben. Daraus entwickeln wir einen passenden Vorschlag für Umfang, Umsetzung und Betreuung.